Kanzlei

Wir bieten Ihnen alle Leistungen einer modernen Anwaltskanzlei für Privatpersonen, Organisationen und die mittelständische Wirtschaft.

Gerne empfangen wir Sie in unseren Kanzleiräumen in den historischen „Hohloch-Häusern“ an der Sulzbacher Brücke in Backnang.
Auf Abstand können Sie mit uns aber auch telefonieren oder videokonferieren.

 

Rechtsanwältin Tanja Aberle und Rechtsanwalt Martin Springel bilden die Bürogemeinschaft Aberle & Springel.
Frau Kollegin Aberle stellt sich Ihnen hier vor: rechtsanwaeltin-aberle.de

 

Ihre Daten sind bei uns sicher. Sie werden verschlüsselt an unseren Server in einem Rechenzentrum in Deutschland übertragen.
Bei Beratungen treffen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Entweder nach Zeitaufwand, pauschal oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei Erstberatungen orientieren wir uns regelmäßig am Zeitaufwand. Wenn Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB) betragen die Gebühren einer Erstberatung maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Ihrer Vertretung im Geschäftsverkehr, gegenüber Behörden und vor Gericht entstehen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, falls wir keine ausdrückliche Honorarvereinbarung mit Ihnen abschließen.
Diese Gebühren berechnen sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert der Sache. Ausnahmen hiervon bestehen bei Straf- und Bußgeldsachen und in den meisten sozialrechtlichen Angelegenheiten.

In geeigneten Fällen können wir für Sie auch mit Prozessfinanzierungsgesellschaften in Kontakt treten.

Wenn Sie bedürftig sind, bitten wir Sie, möglichst vor Ihrem ersten Gesprächstermin bei uns einen sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Den gibt es beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Legen Sie dem Rechtspfleger dort bitte Nachweise über Ihr Einkünfte und Wohnkosten und sonstige Verbindlichkeiten vor.
Mit diesem Beratungshilfeschein beträgt Ihr Eigenanteil noch 15,00 €.

In gerichtlichen Verfahren ist es dann möglich, bei hinreichenden Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wir können Ihnen das Prozesskostenhilfeverfahren erläutern.